«Lobbying ist wichtig», «Lobbying schadet» – ja was denn nun?
Als Branchen- und Arbeitgeberverband setzt sich ISOLSUISSE auf politischer Ebene dafür ein, dass das Isoliergewerbe von guten Rahmenbedingungen profitiert.
Als Branchen- und Arbeitgeberverband setzt sich ISOLSUISSE auf politischer Ebene dafür ein, dass das Isoliergewerbe von guten Rahmenbedingungen profitiert.
Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres hat die Ausbildung zum/zur Isolierspengler/in EFZ nach der neuen Bildungsverordnung erfolgreich gestartet.
Die Lage an den Rohstoff-Märkten bleibt, aufgrund von andauernden Lieferkettenproblemen und geopolitischen Unsicherheiten, volatil und unübersichtlich. Nachfolgend erhalten Sie als Hilfestellung einen Überblick.
Baustellen gehören zu jenen Arbeitsplätzen in der Schweiz, bei denen die Lohn- und Arbeitsbedingungen am häufigsten kontrolliert werden. Allein die paritätischen Kommissionen führen jedes Jahr 16’000 Kontrollen durch. Das Informationssystem…
Die diesjährige Generalversammlung fand am Donnerstag, 13. Juni 2024, im Restaurant Schmatz in Münchenstein statt. Unsere Mitglieder trafen wichtige Entscheidungen und wählten unter anderem neue Vorstandsmitglieder. Die Geschäftsstelle gratuliert den…
Gemäss Obligationenrecht muss es schnell gehen, wenn der Bauherr einen Mangel eines rechtzeitig rügen will (OR 367.1): Erkennbare Mängel sind sofort nach Abschluss der Prüfung zu rügen, versteckte Mängel sofort…
Das jüngst im WBZ Lenzburg abgehaltene Seminar über Lüftungsleitungen mit Feuerwiderstandsanforderungen stellte eine bereichernde Erfahrung für alle Beteiligten dar. In einer Zeit, in der die Sicherheitsanforderungen im Bauwesen stetig steigen,…
Das Bundesgericht sprach sich vor einiger Zeit für einen Vorrang des kantonalen Rechts gegenüber allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE-GAV) aus. Seither können zum Beispiel kantonale Mindestlöhne die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen übersteuern.…
Der GAV Isoliergewerbe sieht in Art. 44.2 vor, dass Überstunden durch Freizeit gleicher Dauer zu kompensieren sind. Ist eine Kompensation aus betrieblicher Sicht nicht möglich, sind die Überstunden mit einem Zuschlag von 25 % auszuzahlen. So weit ist alles klar – oder doch nicht?
ISOLSUISSE bietet seinen Mitgliedern die Rechtsschutzversicherung neu zu noch attraktiveren Konditionen an.