Das Bundesgericht sprach sich vor einiger Zeit für einen Vorrang des kantonalen Rechts gegenüber allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE-GAV) aus. Seither können zum Beispiel kantonale Mindestlöhne die Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen übersteuern.
Dieses Urteil des Bundesgerichts schmälert den Stellenwert von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und vor allem erschwert es den Unternehmungen den Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Betroffene Branchenverbände organisierten sich daher in einer politischen Allianz, um die gewünschte Rangordnung «AVE-GAV» vor kantonalem Recht wieder herzustellen. So auch ISOLSUISSE.
Die geballte Kraft der Allianz war bitter nötig. Schlussendlich hat das Parlament die Motion 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» angenommen. Damit erhielt der Bundesrat den Auftrag, das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) zu ändern. Konkret verlangt die Motion, dass Mindestlöhne, 13. Monatslohn sowie Ferienansprüche in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen Vorrang haben.
Aktuell läuft die Vernehmlassung zur Gesetzesanpassung: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/60/cons_1
Aus dem dazugehörenden Erläuternden Bericht geht hervor, dass der Bundesrat rechtsstaatliche Bedenken gegen die Gesetzesanpassung ins Feld führt. Das Thema scheint somit auch in der Phase der Vernehmlassung umkämpft zu bleiben.
ISOLSUISSE wird das Dossier auf jeden Fall studieren und eine Stellungnahme einreichen, denn das Isoliergewerbe ist von diesem Thema zweifellos stark betroffen.