Rechtsschutzversicherung

ISOLSUISSE bietet seinen Mitgliedern die Rechtsschutzversicherung neu zu noch attraktiveren Konditionen an.

Konkret ist eine höhere Versicherungssumme von neu TCHF 200 vorgesehen und zwar bei unveränderter Prämie (1.5 o/oo der AHV-Lohnsumme; mind. CHF 200) oder eine Versicherungssumme von neu TCHF 300 bei ebenfalls unveränderter Prämie (2 o/oo der AHV-Lohnsumme; mind. CHF 500). Die beiden genannten Versicherungssummen beziehen sich auf vertragliche Schadensfälle. Für ausservertragliche Schadensfälle sind noch höhere Versicherungssummen vorgesehen (TCHF 300 bzw. TCHF 600).

Optional kann darüber hinaus ein Comfort-Paket gelöst werden, welches zusätzliche Streitigkeiten abdeckt wie zum Beispiel die provisorische Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts (Prämie 0,41 o/oo der AHV-Lohnsumme; mind. CHF 250).

 

Beitrittserklärung

Allgemeine Bedingungen

Zusatzversicherung COMFORT

 

Bei Fragen steht Ihnen Urs Hofstetter (urs.hofstetter@isolsuisse.ch, Tel. 043 244 73 90) gerne zur Verfügung.