{"id":6682,"date":"2021-09-09T14:22:47","date_gmt":"2021-09-09T12:22:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.isolsuisse.ch\/?p=6682"},"modified":"2021-09-09T14:24:01","modified_gmt":"2021-09-09T12:24:01","slug":"informationssystem-allianz-bau-isab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.isolsuisse.ch\/blog\/informationssystem-allianz-bau-isab\/","title":{"rendered":"Informationssystem Allianz Bau (ISAB)"},"content":{"rendered":"\n
Die vertragsschliessenden Parteien fast aller Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe haben sich entschieden, die GAV-Bescheinigungen branchen\u00fcbergreifend zu vereinheitlichen und transparenter zu machen.<\/p>\n\n\n\n
Anstoss dazu war die Einf\u00fchrung der Solidarhaftung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit der Anpassung des Entsendegesetzes. Die Solidarhaftung hat zum Ziel, Erstunternehmer st\u00e4rker dazu anzuhalten, die minimalen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen bei Subunternehmern durchzusetzen. Im Rahmen der dort aufgef\u00fchrten Sorgfaltspflichten m\u00fcssen sich Erstunternehmer vom Subunternehmer die Einhaltung eines allenfalls anwendbaren GAV best\u00e4tigen lassen.<\/p>\n\n\n\n
Die Sozialpartner sind der Meinung, dass der Nachweis der GAV-Einhaltung am besten \u00fcber das erprobte Kontrollsystem der Parit\u00e4tischen Kommission gew\u00e4hrleistet werden kann. Deshalb haben die Sozialpartner das Informationssystem Allianz Bau (<\/strong>ISAB<\/strong><\/a>)<\/strong> ins Leben gerufen: K\u00fcnftig sollen dort auf einer Webplattform GAV-Bescheinigungen<\/strong> f\u00fcr verschiedene Branchen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe bezogen werden k\u00f6nnen. S\u00e4mtliche unterstellten Betriebe werden vorab von der Parit\u00e4tischen Landeskommission Isoliergewerbe \u00fcber den genauen Einf\u00fchrungszeitpunkt informiert. Bis dahin stellt weiterhin das Berufsregister die GAV-Best\u00e4tigungen aus.<\/p>\n\n\n\n