Anfragen von Isolierunternehmung in Bezug auf Ausschreibungen zu NPK-Elementpositionen haben uns bewogen, uns der Thematik «Berechnungen der Isolierkosten im NPK-System»anzunehmen. Diese Berechnungen sind nicht unproblematisch und deshalb differenziert zu betrachten. Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen dies veranschaulichen. Beispiel eines Ausschreibungstextes:
Pos. R 300 Elemente
Pos. R 380 Dämmungen
Pos. R 381 Kellerverteilung
Pos. R 381.200 Ausführung: z.B.: Mineralwollschalen – alukaschiert
Pos. R 381.220 z.B.: Dämmstärke 30 mm mit Rohr, Formstück und Befestigungsanteil
Pos. R 381.222 DN 25-32 184 m ………….. ……………
Bei der Angabe der Länge von 184 m bei Kellerverteilung handelt es sich tatsächlich um 184 Elementeinheiten, welche bereits den Anteil der Formstücke wie nachfolgend beinhalten:
1 Element Rohr Ø 35/30 1 m
Bogen Ø 35/30 1.5 Stk
Abzweiger Ø 35/30 0.25 Stk
Befestigung Ø 35/30 0.75 Stk
In der Praxis würde das bedeuten, dass:
184 m Laufmeter
276 Stk Bogen (184 x 1.5 Stk)
46 Stk Abzweiger (184 x 0.25 Stk)
138 Stk Befestigungen (184 x 0.75 Stk)
zu isolieren wären. Dies entspricht einem Formstückzuschlag gemäss den Kalkulationsgrundlagen (KG) von ISOLSUISSE von ca. 75 % gegenüber dem Laufmeterpreis.
Beim Element für «Steigleitungen»ist der Einheitspreis per Stockwerk (St.) erforderlich.
Dieser kann sich gemäss nachfolgenden Beispiel wie folg zusammensetzten:
R 383.100 Mineralwollschalen roh
R 383.140 z.B.: Dämmstärke 50 mm mit Rohr, Formstück und Befestigungsanteil
R 383.141 DN 20 1 St
Bei den Steigzonen bedeutet die Einheit per Stück wie folgt:
Rohr Ø 27/50 2.8 m
Bogen Ø 27/50 2 Stk
Abzweiger Ø 27/50 1 Stk
Befestigung Ø 27/50 2 Stk
Dies entspricht einem Formstückzuschlag gemäss KG von ISOLSUISSE von ca. 420 % gegenüber dem Laufmeterpreis.
Wir bitten Sie eingehend, bei der Kostenberechnung von Isolierarbeiten, insbesondere bei den Steigzonen, welche unter NPK-Elementpositionen ausgeschrieben sind, die Formstückzuschläge gemäss Beispiel einzurechnen oder zumindest offen auszuweisen. Sie ersparen sich dadurch unerwünschte Verluste oder Rechtstreitigkeiten.
Als Hilfestellung empfehlen wir Ihnen die KG ISOLSUISSE als Grundlage anzuwenden.
Können Formstücke wie Bogen, T Abzweiger, Reduktionen, Auskerbungen, Ausschnitte und
Abschlüsse bei Kellerverteilleitungen nicht bestimmt werden, sind folgende Formstückzuschläge empfohlen einzusetzen:
Zentralen, Verteil und Unterstationen 80 %
Verteilleitungen 40 %
Fernleitungen 15 %
Dachwasserleitungen 40 %
Anstelle der einzelnen Positionszuschläge kann ein durchschnittlicher Formstückzuschlag von 55 % auf das ganze Leitungsnetz eingesetzt werden.