Das Parlament hat in der Sommersession das Geschäft 24.096 | Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen) angenommen. Damit hat es den Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlich erklärten GAV erfreulicherweise unterstützt. Durch diesen Entscheid werden insbesondere überregional tätige Unternehmungen administrativ entlastet und sie erhalten in Bezug auf das Thema Mindestlöhne die notwendige Rechtssicherheit zurück.
Mit der Respektierung einer Besitzstandswahrung für bereits bestehende Mindestlöhne hat sich im Parlament eine moderate Variante durchgesetzt. Dennoch zeichnet es sich ab, dass es zu einer Volksabstimmung kommen wird, hat doch ein Komitee aus Gewerkschaften und Parteien das Referendum gegen die beschlossene Gesetzesanpassung ergriffen. So wird uns dieses Thema wohl noch weiterhin begleiten.

