Der Beruf des Isolierspenglers (CH-ISCO Nr. 71242) zählt im Jahr 2025 voraussichtlich nach wie vor nicht zu den meldepflichtigen Berufen. Die Arbeitslosigkeit liegt in dieser Berufsgattung unter der massgebenden Schwelle von 5 %.
Dies im Unterschied zum «Isolierer ohne nähere Angaben» oder zum «Isolierer Gebäudehülle».
Details sind unter arbeit.swiss zu finden.
Der definitive Entscheid des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Bezug auf die meldepflichtigen Berufe wird Ende November erwartet.