Die vertragsschliessenden Parteien fast aller Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe haben sich entschieden, die GAV-Bescheinigungen branchenübergreifend zu vereinheitlichen und transparenter zu machen.
Anstoss dazu war die Einführung der Solidarhaftung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit der Anpassung des Entsendegesetzes. Die Solidarhaftung hat zum Ziel, Erstunternehmer stärker dazu anzuhalten, die minimalen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen bei Subunternehmern durchzusetzen. Im Rahmen der dort aufgeführten Sorgfaltspflichten müssen sich Erstunternehmer vom Subunternehmer die Einhaltung eines allenfalls anwendbaren GAV bestätigen lassen.
Die Sozialpartner sind der Meinung, dass der Nachweis der GAV-Einhaltung am besten über das erprobte Kontrollsystem der Paritätischen Kommission gewährleistet werden kann. Deshalb haben die Sozialpartner das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) ins Leben gerufen: Künftig sollen dort auf einer Webplattform GAV-Bescheinigungen für verschiedene Branchen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe bezogen werden können. Sämtliche unterstellten Betriebe werden vorab von der Paritätischen Landeskommission Isoliergewerbe über den genauen Einführungszeitpunkt informiert. Bis dahin stellt weiterhin das Berufsregister die GAV-Bestätigungen aus.
Jeder Arbeitnehmende erhält zudem eine sogenannte ISAB-Card ausgehändigt. Mit Hilfe der ISAB-Card können die Kontrollorgane direkt auf der Baustelle die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen abklären.
Informieren Sie sich hier im Detail über ISAB: https://isab-siac.ch/