Der Bundesrat hat der AVE-Erklärung des neuen GAV im Isoliergewerbe zugestimmt. Mit dieser AVE-Erklärung tritt er sowohl für Nichtmitglieder als auch für Mitglieder mit Wirkung per 1.8.22 in Kraft.
Der neue GAV wird in den kommenden Tagen auf der Website aufgeschaltet.