Die Nachfrage nach Wohnungen ist hoch. Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2015 können Standorte mit zu hohem Lärmimmissionsgrenzwert jedoch nicht mehr genutzt werden bzw. es herrschte diesbezüglich Rechtsunsicherheit.
National- und Ständerat haben in der Herbstsession einer Lösung im Umweltschutzgesetz (USG) zugestimmt. Im Art. 22 wird nun neu festgelegt, unter welchen Voraussetzungen in lärmbelasteten Gebieten gebaut werden darf.
Der kontrollierten Wohnraumlüftung kommt in diesem Zusammenhang eine massgebende Rolle zu (Details vgl. BBl 2024 2502 – Bundesgesetz über den Umweltschu… | Fedlex). Aber auch der bauliche Schallschutz wird wichtig bleiben.
Auf den ersten Blick erscheint die gesamte Baubranche als Gewinnerin dieser Lösung. Die Bevölkerung wird aber ebenso profitieren – in Form von zusätzlichem Wohnraum. Die Referendumsfrist dieser Vorlage läuft am 16.01.2025 ab.