Neuer Betreuungsurlaub

Seit dem 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmende Anspruch auf Kurzurlaube zur Betreuung von Familienmitgliedern sowie der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung. Am 1. Juli 2021 wurde ausserdem ein 14-wöchiger Betreuungsurlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern eingeführt. Nachfolgend finden Sie einen Kurzüberblick über die Regelungen.